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§ 12 GtDITZBundVDV — Aufbau des Vorbereitungsdienstes

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst des Bundes im Informationstechnikzentrum Bund

Historische Fassung: Stand 29.09.2020 bis 27.11.2020. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Der Vorbereitungsdienst gliedert sich wie folgt:

AbschnittAusbildungsortDauer
123
1BachelorstudiumUniversität27 Monate
2berufspraktische StudienzeitenInformationstechnikzentrum Bundinsgesamt
9 Monate
während der vorlesungsfreien Zeiten des Bachelorstudiums