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Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst des Bundes im Informationstechnikzentrum Bund
Historische Fassung: Stand 27.11.2020 bis 28.11.2020. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.
Erholungsurlaub wird grundsätzlich während der vorlesungsfreien Zeiten des Bachelorstudiums gewährt.