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§ 7 GtDITZBundVDV 2020 — Erholungsurlaub

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst des Bundes im Informationstechnikzentrum Bund

Historische Fassung: Stand 27.11.2020 bis 28.11.2020. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Erholungsurlaub wird grundsätzlich während der vorlesungsfreien Zeiten des Bachelorstudiums gewährt.