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# Inhaltsübersicht GtDFmEloAufklVDV

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst des Bundes im Verwendungsbereich Fernmelde- und Elektronische Aufklärung  
Historische Fassung: Stand 15.05.2021 bis 17.03.2026. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Abschnitt 1Allgemeine Vorschriften

```
§ 1	Vorbereitungsdienst
§ 2	Ziel und Inhalt des Vorbereitungsdienstes
§ 3	Dauer des Vorbereitungsdienstes
§ 4	Erholungsurlaub
§ 5	Einstellungsbehörden
§ 6	Nachteilsausgleich
```

Abschnitt 2Auswahlverfahren und Einstellung

```
§ 7	Auswahlverfahren und Zulassung zum Auswahlverfahren
§ 8	Anforderungen im Auswahlverfahren; Auswahlinstrumente
§ 9	Auswahlkommission
§ 10	Ergänzende Festlegungen
§ 11	Bestandteile des Auswahlverfahrens
§ 12	Schriftlicher Teil des Auswahlverfahrens
§ 13	Zulassung zum mündlichen Teil des Auswahlverfahrens
§ 14	Mündlicher Teil des Auswahlverfahrens
§ 15	Bewertung der Eignungsmerkmale
§ 16	Gesamtergebnis; Rangfolge
§ 17	Einstellung in den Vorbereitungsdienst
```

Abschnitt 3Berufspraktische Studienzeit

```
§ 18	Ausbildungsleitung, Ausbildungsbeauftragte, Ausbildende
§ 19	Ausbildungsabschnitte der berufspraktischen Studienzeit
§ 20	Ausbildungsrahmenplan
§ 21	Rahmenlehrplan
§ 22	Ausbildungsplan
§ 23	Lehrpläne; Durchführung der Lehrgänge
§ 24	Lehrgang „Technische Aufklärung I“
§ 25	Lehrgänge „Technische Aufklärung II Bundeswehr“ und „Technische Aufklärung II Bundesnachrichtendienst“
§ 26	Lehrgang „Rechtsgrundlagen in der Praxis für den gehobenen technischen Dienst der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung des Bundes“
§ 27	Lehrgänge „Auswertung Technische Aufklärung Bundeswehr“ und „Auswertung Technische Aufklärung Bundesnachrichtendienst“
§ 28	Praktische Ausbildung
```

Abschnitt 4Klausuren und Bewertungen

```
§ 29	Klausuren in den Lehrgängen
§ 30	Durchführung der Klausuren
§ 31	Nachholen von Klausuren
§ 32	Zeugnis je Lehrgang
§ 33	Zusammenfassendes Zeugnis der Lehrgänge
§ 34	Verhinderung, Ordnungsverstöße
§ 35	Bewertungen während der praktischen Ausbildung
§ 36	Zusammenfassendes Zeugnis der praktischen Ausbildung
```

Abschnitt 5Laufbahnprüfung

```
§ 37	Zweck und Inhalt
§ 38	Zulassung
§ 39	Bestandteile
§ 40	Prüfungsamt
§ 41	Einrichtung von Prüfungskommissionen
§ 42	Mitglieder der Prüfungskommissionen
§ 43	Entscheidungen der Prüfungskommission
§ 44	Nichtöffentlichkeit der Laufbahnprüfung
§ 45	Prüfungsort und Prüfungstermin
§ 46	Schriftliche Prüfung
§ 47	Durchführung der schriftlichen Prüfung
§ 48	Bewertung und Bestehen der schriftlichen Prüfung
§ 49	Zulassung zur mündlichen Prüfung
§ 50	Gegenstand der mündlichen Prüfung
§ 51	Durchführung der mündlichen Prüfung
§ 52	Bewertung und Bestehen der mündlichen Prüfung
§ 53	Verhinderung
§ 54	Ordnungsverstöße
§ 55	Bewertungen der Leistungen
§ 56	Wiederholung
§ 57	Bestehen der Laufbahnprüfung und Abschlussnote
§ 58	Abschlusszeugnis
§ 59	Mitteilung über die nichtbestandene Laufbahnprüfung und Dienstzeugnis
§ 60	Prüfungsakten, Einsichtnahme
```

Abschnitt 6Schlussvorschriften

```
§ 61	Übergangsvorschrift
§ 62	Inkrafttreten, Außerkrafttreten
```

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Zitiervorschlag: Inhaltsübersicht GtDFmEloAufklVDV

Datenquelle: Bundesamt für Justiz (Archivstand), abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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