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§ 32 GtDFmEloAufklVDV — Zeugnis je Lehrgang

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst des Bundes im Verwendungsbereich Fernmelde- und Elektronische Aufklärung

Stand: 15.05.2021 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Nach Beendigung jedes Lehrgangs stellt die jeweilige Ausbildungs- oder Lehreinrichtung der Anwärterin oder dem Anwärter ein Zeugnis aus, in dem die Ergebnisse der Klausuren aufgeführt werden.