§ 3 GtDFmEloAufklVDV — Dauer des Vorbereitungsdienstes
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst des Bundes im Verwendungsbereich Fernmelde- und Elektronische Aufklärung
Stand: 15.05.2021 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)
Der Vorbereitungsdienst dauert in der Regel 18 Monate.