Der Obere Gutachterausschuss ist zuständig, wenn der Gegenstand der Wertermittlung seinen Aufgaben entspricht und in Nordrhein-Westfalen liegt.
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Der Obere Gutachterausschuss ist zuständig, wenn der Gegenstand der Wertermittlung seinen Aufgaben entspricht und in Nordrhein-Westfalen liegt.