Stand: 06.11.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen). Diese Fassung haben wir zuerst am 25.06.2023 gesehen; das ist ein Beobachtungsdatum, kein amtliches Inkrafttretensdatum.
(Fundstelle: BGBl. I 2013, 4199 - 4200; bezüglich der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)