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§ 4 GrenzgNLDAG

Ausführungsgesetz Grenzgänger Niederlande

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Arbeitnehmer, denen die Steuerklasse III bescheinigt worden ist oder bei denen ein Freibetrag nach § 2 berücksichtigt worden ist, sind verpflichtet, die Änderung der Steuerklasse und des Freibetrags zu beantragen, wenn die Voraussetzungen des § 2 entfallen sind. Ist in diesen Fällen zu wenig Lohnsteuer erhoben worden, ist § 39a Abs. 5 des Einkommensteuergesetzes sinngemäß anzuwenden.