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§ 38 GrStG — Bekanntmachung

Grundsteuergesetz

Stand: 22.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diese Fassung haben wir zuerst am 10.12.2019 gesehen; das ist ein Beobachtungsdatum, kein amtliches Inkrafttretensdatum.

Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, den Wortlaut dieses Gesetzes in der jeweils geltenden Fassung bekannt zu machen.