Verordnung über Grundpfandrechte in ausländischer Währung und in Euro
Stand: 24.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diesen Text führen wir unverändert seit mindestens 10.06.2019, dem Beginn unseres Archivs.
Die vorstehenden Vorschriften sind auf Reallasten entsprechend anzuwenden.