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§ 3 GrImpfStRüV — Beleihung

Grippeimpfstoffrückerstattungsverordnung

Historische Fassung: Stand 05.10.2021 bis 04.10.2022. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Der Deutsche Apothekerverband e. V. nimmt die Aufgaben nach dieser Verordnung als Beliehener wahr. Das Nähere bestimmt das Bundesministerium für Gesundheit durch einen Beleihungsbescheid nach § 20a Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 2 des Apothekengesetzes.