nu:legal · recht.nulegal.eu

# Art 2 GrBrückAbkPOLG

Gesetz zu dem Abkommen vom 20. März 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die Erhaltung der Grenzbrücken im Zuge der deutschen Bundesfernstraßen und der polnischen Landesstraßen an der deutsch-polnischen Grenze  
Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Auf die in Artikel 10 Abs. 1 des Abkommens bezeichneten Umsätze findet deutsches Umsatzsteuerrecht Anwendung.

(2) Auf die in Artikel 10 Abs. 2 des Abkommens bezeichneten Umsätze findet polnisches Waren- und Dienstleistungssteuerrecht Anwendung. Für diese Umsätze wird keine deutsche Umsatzsteuer erhoben.

(3) Für die in Artikel 10 Abs. 3 Satz 1 des Abkommens genannten Waren werden außer Zöllen keine Einfuhrabgaben erhoben. Dies gilt nicht bei der Einfuhr für die öffentlichen Bauverwaltungen.

---

Zitiervorschlag: Art 2 GrBrückAbkPOLG

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/GrBr%C3%BCckAbkPOLG/2

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: recht.bund.de
