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§ 3 GoldSchmAusbV — Ausbildungsdauer, Fachrichtungen

Goldschmied-Ausbildungsverordnung

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 01.08.2025. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre. Für das dritte und vierte Ausbildungsjahr kann zwischen den Fachrichtungen

1.
Schmuck
2.
Juwelen
3.
Ketten

gewählt werden.