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Art 7 GoetheMedStat 2003

Statut für die Verleihung der Goethe-Medaille des Goethe-Instituts e. V. (gestiftet 1954)

Stand: 22.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diesen Text führen wir unverändert seit mindestens 10.06.2019, dem Beginn unseres Archivs.

Besondere Pflichten und Rechte sind mit der Verleihung der Goethe-Medaille nicht verbunden.