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§ 3 GntZollDVDV 2023 — Bachelorgrad

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Zolldienst des Bundes

Stand: 01.12.2023 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Mit dem erfolgreichen Abschluss des Studiums wird der akademische Grad „Bachelor of Laws (LL.B.)“ verliehen.