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# Inhaltsübersicht GntVDDVCSVDV

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes – Fachrichtung digitale Verwaltung und Cyber-Sicherheit –  
Historische Fassung: Stand 24.08.2021 bis 13.04.2025. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Abschnitt 1Allgemeine Vorschriften

```
§ 1	Studium
§ 1a	Allgemeine Voraussetzung für die Zulässigkeit von Abweichungen aus Anlass der COVID-19-Pandemie
§ 2	Ziele des Studiums
§ 3	Dienstbehörde
§ 4	Ausbildungsbehörden
§ 5	Dienstaufsicht
§ 6	Erholungsurlaub
§ 7	Nachteilsausgleich
§ 8	Mitwirkungspflichten der Studierenden
§ 9	Bewertung der Leistungen im Studium und in den Prüfungen
```

Abschnitt 2Auswahlverfahren

```
§ 10	Zweck und Durchführung des Auswahlverfahrens
§ 11	Zulassung zum Auswahlverfahren
§ 12	Auswahlkommission
§ 13	Teile des Auswahlverfahrens
§ 14	Festlegungen der Hochschule
§ 15	Schriftlicher Teil
§ 16	Bestehen des schriftlichen Teils und Rangfolge
§ 17	Zulassung zum mündlichen Teil
§ 18	Mündlicher Teil
§ 19	Bestehen des mündlichen Teils
§ 20	Gesamtergebnis und Rangfolge
§ 21	Täuschung
```

Abschnitt 3StudiumUnterabschnitt 1Allgemeine Vorschriften

```
§ 22	Dauer und Gliederung des Studiums
§ 23	Vertiefungsrichtung
§ 24	Module
§ 25	Modulhandbuch
```

Unterabschnitt 2Fachstudien

```
§ 26	Module des Grundstudiums
§ 27	Module des Hauptstudiums I
§ 28	Module des Hauptstudiums II
§ 29	Qualitätsmanagement
```

Unterabschnitt 3Berufspraktische Studienzeiten

```
§ 30	Gliederung, Organisation und Durchführung
§ 31	Spezialmodule
§ 32	Ausbildungsleitung
§ 33	Ausbildende
§ 34	Ausbildungsplan
§ 35	Bewertung der Praktika
§ 36	Rangpunktzahl der Praktika
```

Abschnitt 4LaufbahnprüfungUnterabschnitt 1Allgemeine Vorschriften

```
§ 37	Diplomprüfung
§ 38	Bestandteile der Laufbahnprüfung
§ 39	Zuständigkeiten
§ 40	Durchführung der Modulprüfungen
§ 41	Durchführung der Klausuren
§ 42	Multiple-Choice-Aufgaben
§ 43	Prüfende
§ 44	Abweichende Bewertungen
```

Unterabschnitt 2Zwischenprüfung

```
§ 45	Zweck
§ 46	Gegenstände der Zwischenprüfung
§ 47	Prüfende für die Zwischenprüfung
§ 48	Zulassung zu den Modulprüfungen der Zwischenprüfung des zweiten Semesters
§ 49	Rangpunktzahl für die Zwischenprüfung
§ 50	Bestehen der Zwischenprüfung
§ 51	Zwischenprüfungszeugnis
§ 52	Bescheid über die nicht bestandene Zwischenprüfung
§ 53	Wiederholung der Zwischenprüfung
```

Unterabschnitt 3Modulprüfungen des Hauptstudiums

```
§ 54	Gegenstand der Modulprüfungen des Hauptstudiums
§ 55	Prüfende für die Modulprüfungen des Hauptstudiums
§ 56	Bestehen der Modulprüfungen des Hauptstudiums
§ 57	Rangpunktzahl der Modulprüfungen des Hauptstudiums
§ 58	Wiederholung einer Modulprüfung des Hauptstudiums
```

Unterabschnitt 4Diplomarbeit

```
§ 59	Zweck der Diplomarbeit
§ 60	Bestandteile der Diplomarbeit
§ 61	Thema und Bearbeitungszeit der Diplomarbeit
§ 62	Formale Anforderungen an die schriftliche Ausarbeitung
§ 63	Prüfende für die Diplomarbeit
§ 64	Betreuung und Freistellung bei der schriftlichen Ausarbeitung
§ 65	Abgabe der schriftlichen Ausarbeitung
§ 66	Zulassung zu Präsentation und Disputation
§ 67	Zweck der Präsentation und der Disputation
§ 68	Durchführung der Präsentation und der Disputation
§ 69	Zuhörerinnen und Zuhörer bei der Präsentation und der Disputation
§ 70	Bewertung, Rangpunktzahl und Note der Diplomarbeit
§ 71	Protokoll zu Präsentation und Disputation
§ 72	Bestehen der Diplomarbeit
§ 73	Wiederholung der Diplomarbeit
```

Unterabschnitt 5Bestehen der Laufbahnprüfung, Abschlusszeugnis, Bescheid über die nicht bestandene Laufbahnprüfung

```
§ 74	Bestehen der Laufbahnprüfung und Abschlussnote
§ 75	Abschlusszeugnis und Diplomurkunde
§ 76	Bescheid über die nicht bestandene Prüfung
```

Unterabschnitt 6Weitere Prüfungsvorschriften

```
§ 77	Verhinderung
§ 78	Täuschung, Ordnungsverstoß
§ 79	Prüfungsakte und Einsichtnahme
```

Abschnitt 5Anerkennung anderer Studienleistungen

```
§ 80	Anerkennung von Studienleistungen und Prüfungsleistungen
```

Abschnitt 6Schlussvorschrift

```
§ 81	Inkrafttreten
```

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Zitiervorschlag: Inhaltsübersicht GntVDDVCSVDV

Datenquelle: Bundesamt für Justiz (Archivstand), abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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