§ 62 GntVDDVCSVDV — Formale Anforderungen an die schriftliche Ausarbeitung
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes – Fachrichtung digitale Verwaltung und Cyber-Sicherheit –
Stand: 01.10.2020 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)
Die formalen Anforderungen an die schriftliche Ausarbeitung legt das Prüfungsamt fest.