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§ 51 GntVDDVCSVDV — Zwischenprüfungszeugnis

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes – Fachrichtung digitale Verwaltung und Cyber-Sicherheit –

Stand: 01.10.2020 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Wer die Zwischenprüfung bestanden hat, erhält vom Prüfungsamt ein Zwischenprüfungszeugnis mit Angabe

1.
der Rangpunkte und der Noten der Modulprüfungen sowie
2.
der Rangpunktzahl der Zwischenprüfung.