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§ 39 GntVDDVCSVDV — Zuständigkeiten

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes – Fachrichtung digitale Verwaltung und Cyber-Sicherheit –

Stand: 13.04.2025 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Für die Organisation und Durchführung der Laufbahnprüfung ist das Prüfungsamt in der Zentralen Hochschulverwaltung zuständig.