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# § 2 GntVDDVCSVDV — Ziele des Studiums

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes – Fachrichtung digitale Verwaltung und Cyber-Sicherheit –  
Stand: 01.10.2020 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Das Studium vermittelt in enger Verbindung von Wissenschaft und Praxis die wissenschaftlichen Methoden und Kenntnisse sowie die berufspraktischen Fähigkeiten und Kenntnisse, die für die Erfüllung der Aufgaben im gehobenen nichttechnischen Dienst des Bundes im Verwendungsbereich „digitale Verwaltung und Cyber-Sicherheit“ erforderlich sind. Es soll die Studierenden zu verantwortlichem Handeln im freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaat sowie zur Zusammenarbeit und im föderalen und europäischen Raum befähigen.

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Zitiervorschlag: § 2 GntVDDVCSVDV

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/GntVDDVCSVDV/2

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