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§ 8 GntDSVVDV 2024 — Anforderungen im Auswahlverfahren und Auswahlinstrumente

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Dienst des Bundes in der Sozialversicherung

Stand: 31.10.2024 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Im Auswahlverfahren wird festgestellt, inwieweit die Bewerberinnen und Bewerber die Anforderungen an ihre Eignung und Befähigung (Eignungsmerkmale) erfüllen.

(2) Die Eignungsmerkmale können die folgenden Kompetenzbereiche abdecken:

1.
Selbstkompetenz,
2.
Methodenkompetenz,
3.
Fachkompetenz und
4.
Sozialkompetenz.

(3) Die Feststellung erfolgt mit Hilfe von Auswahlinstrumenten. Der Einsatz der Auswahlinstrumente kann durch Informationstechnik unterstützt werden.