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§ 3 GntDSVVDV 2024 — Einstellungsbehörden

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Dienst des Bundes in der Sozialversicherung

Stand: 31.10.2024 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Einstellungsbehörden sind die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Sie sind auch zuständig für die Durchführung des Auswahlverfahrens.