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Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Dienst des Bundes in der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung
Stand: 27.08.2024 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)
Erholungsurlaub ist in der Regel während der praxisintegrierenden Studienphasen zu nehmen.