nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 53 GntDLSVVDV — Inkrafttreten

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Dienst des Bundes in der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung

Stand: 23.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diese Fassung haben wir zuerst am 27.08.2024 gesehen; das ist ein Beobachtungsdatum, kein amtliches Inkrafttretensdatum.

(1) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 mit Wirkung vom 1. Oktober 2023 in Kraft.

(2) Abschnitt 2 dieser Verordnung tritt am 1. Oktober 2024 in Kraft.