nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 52 GntDLSVVDV — Übergangsvorschriften

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Dienst des Bundes in der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung

Stand: 27.08.2024 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Für Studierende, die vor dem 1. Oktober 2023 ein Studium bei der Dienstbehörde begonnen haben, ist diese Verordnung nicht anzuwenden.