(1) Die Laufbahnprüfung besteht aus den folgenden Prüfungsleistungen:
1.
den Leistungsnachweisen,
2.
den Praktikumsbewertungen,
3.
der Zwischenprüfung und
4.
der Abschlussprüfung.
(2) Prüfungsleistungen können aus mehreren Teilen bestehen.
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(1) Die Laufbahnprüfung besteht aus den folgenden Prüfungsleistungen:
(2) Prüfungsleistungen können aus mehreren Teilen bestehen.