Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung
Stand: 23.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diesen Text führen wir unverändert seit mindestens 10.06.2019, dem Beginn unseres Archivs.
Die Zeiten des Erholungsurlaubs bestimmt
1.
während der Fachmodule die Hochschule und
2.
während der Praxismodule die Einstellungsbehörde im Benehmen mit der Hochschule.