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§ 39 GntDBwVVDV — Bestandteile der Abschlussarbeit

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Abschlussarbeit besteht aus

1.
der Bachelorthesis und
2.
der Verteidigung der Bachelorthesis.