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§ 39 GntDBwVVDV — Bestandteile der Abschlussarbeit

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung

Stand: 25.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diesen Text führen wir unverändert seit mindestens 10.06.2019, dem Beginn unseres Archivs.

Die Abschlussarbeit besteht aus

1.
der Bachelorthesis und
2.
der Verteidigung der Bachelorthesis.