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§ 20 GntDBwVVDV — ECTS-Leistungspunkte

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Je Semester erwerben die Studierenden 30 Leistungspunkte nach dem Europäischen System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen (ECTS-Leistungspunkte).

(2) Ein ECTS-Leistungspunkt entspricht einem Arbeitsaufwand von 30 Stunden.

(3) Für einen erfolgreichen Abschluss des Studiums werden 180 ECTS-Leistungspunkte benötigt.