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§ 12 GntDBwVVDV — Bestandteile des Auswahlverfahrens

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Das Auswahlverfahren besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.