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§ 9 GntDAIVVDV — Laufbahnprüfung

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Dienst in der allgemeinen und inneren Verwaltung des Bundes

Stand: 29.10.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen). Diesen Text führen wir unverändert seit mindestens 10.06.2019, dem Beginn unseres Archivs.

Die Diplomprüfung ist die Laufbahnprüfung. Sie besteht aus

1.
der Zwischenprüfung,
2.
der Prüfung in dem Modul „Sozialwissenschaftliche Grundlagen des Verwaltungshandelns“,
3.
den Modulprüfungen des Hauptstudiums,
4.
der Diplomarbeit und
5.
der mündlichen Abschlussprüfung.