(1) Die Studieninhalte werden in Modulen vermittelt. Die Inhalte der Module richten sich nach dem Modulhandbuch in der jeweils bei Aufnahme des Studiums geltenden Fassung. Es sind alle Module zu absolvieren.
(2) Im Grundstudium sind Module in den folgenden Kompetenzbereichen zu absolvieren:
(3) Im Hauptstudium sind Module in den folgenden Kompetenzbereichen zu absolvieren:
(3a) (weggefallen)
(4) Die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen ist verpflichtend.
(5) Die Hochschule kann festlegen, dass digitale Lehrformate für einzelne Lehrveranstaltungen des Präsenz- und des Fernstudiengangs genutzt werden.