nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 1 GleibWV 2015 — Wahlrechtsgrundsätze

Gleichstellungsbeauftragtenwahlverordnung

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertreterinnen werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.