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§ 14 GleiBStiftG — Rechtsaufsicht

Gesetz zur Errichtung der Bundesstiftung Gleichstellung

Stand: 28.05.2021 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Stiftung untersteht der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.