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§ 1 GlasmAusbV — Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufs

Glasmacher-Ausbildungsverordnung

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Ausbildungsberuf Glasmacher/Glasmacherin wird staatlich anerkannt.