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§ 3 GlashütteV — Uhren

Glashütteverordnung

Stand: 09.03.2022 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Uhren im Sinne dieser Verordnung sind Instrumente, deren Hauptfunktion die Zeitmessung ist, und sonstige Instrumente mit Zeitmessfunktion.