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§ 13 GlasappAusbV 2023 — Prüfungsbereiche

Glasapparatebauer-Ausbildungsverordnung

Stand: 01.08.2023 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Abschluss- oder Gesellenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
„Herstellen von Glasapparaten“,
2.
„Bearbeiten von Halbzeugen“,
3.
„Technologie im Glasapparatebau“,
4.
„Herstellungsprozesse“ sowie
5.
„Wirtschafts- und Sozialkunde“.