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§ 2 GlasVAusbV — Ausbildungsdauer

Verordnung über die Berufsausbildung zum Glasveredler/zur Glasveredlerin

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Ausbildung dauert drei Jahre. Im dritten Ausbildungsjahr kann zwischen den Fachrichtungen

1.
Kanten- und Flächenveredelung,
2.
Schliff und Gravur,
3.
Glasmalerei und Kunstverglasung

gewählt werden.