Verordnung zur Gleichstellung der bei der Bundesknappschaft erworbenen Prüfungszeugnisse über das Bestehen der Prüfung nach dem Tarifvertrag über die Fortbildung von Angestellten mit Zeugnissen zur Sozialversicherungsfachwirtin oder zum Sozialversicherungsfachwirt – Fachrichtung knappschaftliche Sozialversicherung
Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.