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§ 2 GlAusbV 2001 — Ausbildungsdauer

Verordnung über die Berufsausbildung zum Glaser/zur Glaserin

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Ausbildung dauert drei Jahre. Es kann zwischen den Fachrichtungen

1.
Verglasung und Glasbau und
2.
Fenster- und Glasfassadenbau

gewählt werden.