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§ 11 GlAusbV 2001 — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Verordnung über die Berufsausbildung zum Glaser/zur Glaserin

Stand: 05.11.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen). Diesen Text führen wir unverändert seit mindestens 10.06.2019, dem Beginn unseres Archivs.

Diese Verordnung tritt am 1. August 2001 in Kraft.