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§ 9 GiMedAusbV — Prüfungsbereiche

Gestalter-immersive-Medien-Ausbildungsverordnung

Stand: 01.08.2023 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Zwischenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
„Immersive Medienprodukte in Entwicklungsumgebungen vorbereiten und erstellen“ und
2.
„3D-Modelle und Medienprodukte erstellen“.