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§ 14 GiMedAusbV — Prüfungsbereiche

Gestalter-immersive-Medien-Ausbildungsverordnung

Stand: 01.08.2023 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
„Immersive Medien produzieren“,
2.
„Immersive Medien konzipieren und gestalten“,
3.
„Produktion von immersiven Medien organisieren und umsetzen“ sowie
4.
„Wirtschafts- und Sozialkunde“.