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# § 22 GfwtDBwVDV — Lehrgang „Menschenführung“

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehr im Verwendungsbereich Brandschutz  
Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Im Lehrgang „Menschenführung“ werden den Anwärterinnen und Anwärtern die notwendigen Kenntnisse in den folgenden Bereichen vermittelt:

- 1. Menschenführung,

- 2. Führungs- und Organisationskultur sowie

- 3. Konflikt- und Selbstmanagement.

Der Lehrgang ist insbesondere auf die Vermittlung der notwendigen Kenntnisse für die Wahrnehmung der Aufgaben als Führungskraft im Feuerwehreinsatz in zeitkritischen und psychisch belastenden Situationen ausgerichtet.

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Zitiervorschlag: § 22 GfwtDBwVDV

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/GfwtDBwVDV/22

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