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§ 4 GewBezG — Inkrafttreten

Gesetz über die Gewichtsbezeichnung an schweren, auf Schiffen beförderten Frachtstücken

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Dieses Gesetz tritt einen Monat nach der Verkündung in Kraft.