(1) Organe der Stiftung sind der Stiftungsrat, das Kuratorium
und der Geschäftsführer.
(2) Bedienstete der Stiftung sind von der Mitgliedschaft im
Stiftungsrat und im Kuratorium ausgeschlossen.
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(1) Organe der Stiftung sind der Stiftungsrat, das Kuratorium
und der Geschäftsführer.
(2) Bedienstete der Stiftung sind von der Mitgliedschaft im
Stiftungsrat und im Kuratorium ausgeschlossen.