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§ 9 GestRaumPrV — Wiederholung der Prüfung

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Gestaltungsberater im Raumausstatter-Handwerk/Geprüfte Gestaltungsberaterin im Raumausstatter-Handwerk

Stand: 25.12.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Ist die Prüfung nicht bestanden, kann sie zweimal wiederholt werden.