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§ 8 GeschOVfGH (Bayern) — Tagebuch

Geschäftsordnung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Alle an den Verfassungsgerichtshof gerichteten Schreiben werden von der Geschäftsstelle nach der zeitlichen Reihenfolge ihres Einlaufens in einem Tagebuch festgehalten. Soweit die Schriftstücke nicht das Aktenzeichen eines bestimmten Verfahrens erhalten, läuft der weitere darauf bezogene Schriftverkehr unter der Tagebuchnummer.