nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 6 GeschOVfGH (Bayern) — Losverfahren

Geschäftsordnung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Das im Geschäftsverteilungsplan vorgesehene Losverfahren führt der Präsident unter Beiziehung des Generalsekretärs und eines Urkundsbeamten der Geschäftsstelle durch. Über das Losverfahren ist eine Niederschrift anzufertigen, die zu den Akten des Verfahrens gebracht wird.