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§ 1 GesRGenRCOVMVV — Verlängerung von Maßnahmen

Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie

Historische Fassung: Stand 28.02.2021 bis 01.01.2022. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Die Geltung des § 4 gemäß § 7 Absatz 4 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie wird bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.